Leiharbeit: Nach 18 Monaten muss künftig Schluss sein

SPD-Abgeordnete Karin Evers-Meyer begrüßt Koalitionsbeschlüsse zu Leiharbeit und Werkverträgen. "Ich bin froh, dass es in der Koalition jetzt doch die Bereitschaft gibt, den Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Darin steht, dass wir den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wirksam bekämpfen wollen. Und das ist mir wichtig“, so Evers-Meyer.

Leiharbeit

Die Koalition hat sich am 14. Mai darauf verständigt, den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen nun doch in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien zu geben. Die Unionsparteien hatten diesen notwendigen Schritt in der Vergangenheit verhindert. "Damit ist zwar immer noch nicht sicher, dass es der Gesetzentwurf auch in den Bundestag schaffen wird. Es ist aber wichtig, dass es weiter geht und wir an diesem Punkt jetzt nicht die Hände in den Schoß legen", so Evers-Meyer. 

Die SPD will, das eine Überlassung im Rahmen von Leiharbeit künftig für höchstens 18 Monaten erfolgen darf. Im Anschluss soll ein Leiharbeitnehmer entweder eingestellt werden oder den Arbeitsplatz verlassen. Ab­weichungen von diesem Grundsatz sollen ausschließlich von den zuständigen Sozialpartnern in entsprechen­den Tarifverträgen geregelt werden können. Evers-Meyer: „Wir lassen damit Flexibilität zu, legen die Verantwortung allerdings in die Hände von Gewerkschaft und Arbeitgebern, wo sie auch hingehört.“

Wieteres Ziel der SPD ist die gesetzliche Festlegung des „Equal Pay“. Das bedeutet, dass Leiharbeiter zwingend nach 9 Monaten im Betrieb die gleiche Bezahlung erhalten sollen, wie die Stammbe­legschaft. Abweichungen davon sollen auch hier nur die Sozialpartner vereinbaren können.

Schließlich soll der Einsatz entliehener Arbeitnehmer als Streikbrecher verboten werden.

Werkverträge

Mit dem Gesetzentwurf strebt die SPD darüber hinaus an, die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen einzudämmen. So solle es nach dem Willen von Arbeitsministerin Andrea Nahles künftig eine Pflicht zur Offenlegung von Arbeitnehmerüberlassungen geben. Die sog. „Vorratsverleiherlaubnis“ soll abgeschafft werden. „Damit wird Arbeitgebern, die Werkverträge missbräuchlich zur Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzstandards ein­setzen, die Möglichkeit entzogen, ihr Verhalten nachträglich als Leiharbeit „umzudeklarieren“ und damit zu legalisieren. Wer in Zukunft so handelt, trägt die Konsequenz, dass zwischen dem Be­schäftigten und dem Einsatzbetrieb ein Arbeitsverhältnis begründet wird und setzt sich der Gefahr eines Bußgeldes aus“, so die SPD-Politikerin.

Union und SPD hatten sich Mitte dieser Woche zu einem Koalitionsgipfel getroffen. Im Fokus stand das von der SPD seit langem geforderte Integrationsgesetz. Eine Einigung gab es jedoch auch bei den Themen Leiharbeit und Werkverträge. Die entsprechenden Gesetzentwürfe gehen jetzt – nachdem die Union sich lange dagegen gesträubt hat – in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Im Anschluss müssen dann das Kabinett und der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf beraten.