
Die Neuwahl des Landtages muss gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) frühestens 56, spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode des Landtages beginnt mit seinem Zusammentritt (Artikel 9 Abs. 1 NV). Der 17. Niedersächsische Landtag hat sich am 19. Februar 2013 konstituiert. Daher musste zwischen dem 20. Oktober 2017 und dem 19. Januar 2018 ein Wahltermin bestimmt werden.